Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Drescher Eisenwaren GmbH
I. Allgemeines
Nachstehende Bedingungen gelten für alle
Verträge und Lieferungen, sofern sie nicht mit ausdrücklicher Zustimmung
des Verkäufers abgeändert worden sind. Abweichende allgemeine
Bedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn wir ihnen ausdrücklich
zustimmen.
II. Rücktrittskosten
Tritt der Besteller
unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet
der Möglichkeit, einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen,
10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages
entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
III. Verpackung und Versand
Porto- und
Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Verpackung und der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.
IV. Gewährleistung
Wir übernehmen in der
folgenden Weise die Haftung für Mängel an den Liefergegenständen:
Gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts
oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird eine
Gewährleistungsfrist von 6 Monaten gewährt, soweit nicht
individualvertraglich eine anderweitige Garantie vereinbart ist.
Gegenüber
Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist bei Gebrauchtgütern 1 Jahr
und bei Neuwaren 2 Jahre. Gewährleistungsansprüche sind zunächst
beschränkt auf das Recht zur
Nacherfüllung. Für den Fall des Fehlschlagens der Nacherfüllung bleibt
es dem Kunden vorbehalten den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag
zurückzutreten
V. Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns
das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor. Bei
Verwendung gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person öffentlichen
Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt darüber hinaus folgendes:
2. Der Besteller ist
berechtigt, die Liefergegenstände im ordentlichen Geschäftsgang
weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in
Höhe des zwischen uns und
dem Besteller vereinbarten Kaufpreises (einschließlich Mehrwertsteuer)
ab, die dem Besteller aus der Weiterveräußerung erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft
werden. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Besteller nach deren
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderungen selbst
einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichten wir uns, die
Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht im
Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, können wir verlangen, dass
der Besteller die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug
erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt
und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
3. Die Verarbeitung
oder Umbildung der Waren durch den Besteller wird stets für uns
vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen
Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen
verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
4. Der Besteller darf
die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen.
Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch
Dritte, hat der Besteller uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und
uns alle Auskünfte und
Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte
erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter ist auf unser
Eigentum hinzuweisen.VI. Zahlungsbedingungen
1. Der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen sind bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung fällig.
VII. Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist Wetzlar.
2. Bei allen sich aus
dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der
Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen
Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zuerheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist. Wir sind auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
3. Es gilt
ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den
internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen
Firmensitz im Ausland hat.
VIII. Rechtswirksamkeit
Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt.IX. Datenschutz
Der Käufer wird hiermit darüber informiert, dass der Verkäufer die im Rahmen der Geschäftsverbindungen gewonnen personenbezogenen Daten gemäß der Bestimmung des Bundesdatenschutzgesetzes verarbeitet.